Erdgas
AG München bestätigt Gaspreiserhöhungen
29.11.1999
eid Die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München (SWM) sind angemessen und entsprechen der Billigkeit nach § 315 BGB. Das bestätigte das Amtsgericht München in einem Urteil vom 27. März (AZ: 213 C 25678/06). Nach Auffassung des Gerichts haben die Stadtwerke mit einem Gutachten von Deloitte & Touche glaubhaft nachgewiesen, dass sie nur erhöhte Bezugskosten an ihr
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von EID Redaktion
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Erdgas
AG München bestätigt Gaspreiserhöhungen
29.11.1999
eid Die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München (SWM) sind angemessen und entsprechen der Billigkeit nach § 315 BGB. Das bestätigte das Amtsgericht München in einem Urteil vom 27. März (AZ: 213 C 25678/06). Nach Auffassung des Gerichts haben die Stadtwerke mit einem Gutachten von Deloitte & Touche glaubhaft nachgewiesen, dass sie nur erhöhte Bezugskosten an ihr


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