Das Amtsgericht Heilbronn hat einem Gaskunden Recht gegeben, der gegen die jüngsten Gaspreiserhöhungen der Heilbronner Versorgungs GmbH, HVG, Einspruch eingelegt hatte. Solange der Versorger nicht durch die komplette Offenlegung seiner Kalkulation nachweise, dass seine Preiserhöhung berechtigt sei, müsse der Kunde nicht bezahlen, urteilte die Richterin. Das von dem Versorger vorgeleg
Artikel von EID Redaktion