Bild: BayWa r.e.
Neue Höchstwerte bzw. erstmals Höchstwerte für die EEG-Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen in den kommenden zwölf Monaten hat aktuell die ...
Neue Höchstwerte bzw. erstmals Höchstwerte für die EEG-Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen in den kommenden zwölf Monaten hat aktuell die Bundesnetzagentur festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen liegt nun bei 19,43 Cent je kWh, der für bestehende Biomasseanlagen bei 19,83 Cent je kWh. Für Biomethananlagen können ab sofort bis zu 21,03 Cent je kWh gebote
Artikel von Dominik Heuel