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Ab dem 1. Oktober werden wohl gleich drei Umlagen alle Letztverbraucher für Erdgas in Deutschland zusätzlich belasten. Mit einer Umlage auf Basis von § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) können Importgesellschaften ihre zusätzlichen Beschaffungskosten ...
Ab dem 1. Oktober werden wohl gleich drei Umlagen alle Letztverbraucher für Erdgas in Deutschland zusätzlich belasten. Mit einer Umlage auf Basis von § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) können Importgesellschaften ihre zusätzlichen Beschaffungskosten ausgleichen. Diese Kosten entstehen, weil wegfallende Mengen durch die Kürzung von vertraglich vereinbarten Mengen im Rahmen von Li
Artikel von Heiko Lohmann