Erdgas
E.ON dürfte es vor Gericht nicht leicht haben
29.11.1999
Mit ihrer "freiwilligen Selbstverpflichtung" versucht E.ON Ruhrgas schon frühzeitig, beim OLG Düsseldorf Punkte zu sammeln, denn dort wird der juristische Schlagabtausch mit dem Bundeskartellamt stattfinden, wenn das Amt mit Untersagungsverfügungen gegen die Langfristverträge von E.ON Ruhrgas vorgeht. Entscheidend wird sein, ob das Kartellamt einen Sofortvollzug durchsetzen kann, den
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von EID Redaktion
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Erdgas
E.ON dürfte es vor Gericht nicht leicht haben
29.11.1999
Mit ihrer "freiwilligen Selbstverpflichtung" versucht E.ON Ruhrgas schon frühzeitig, beim OLG Düsseldorf Punkte zu sammeln, denn dort wird der juristische Schlagabtausch mit dem Bundeskartellamt stattfinden, wenn das Amt mit Untersagungsverfügungen gegen die Langfristverträge von E.ON Ruhrgas vorgeht. Entscheidend wird sein, ob das Kartellamt einen Sofortvollzug durchsetzen kann, den


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