Mit ihrer "freiwilligen Selbstverpflichtung" versucht E.ON Ruhrgas schon frühzeitig, beim OLG Düsseldorf Punkte zu sammeln, denn dort wird der juristische Schlagabtausch mit dem Bundeskartellamt stattfinden, wenn das Amt mit Untersagungsverfügungen gegen die Langfristverträge von E.ON Ruhrgas vorgeht. Entscheidend wird sein, ob das Kartellamt einen Sofortvollzug durchsetzen kann, den
Artikel von EID Redaktion