Erdgas
E.ON Ruhrgas scheut den Gang zum BGH
29.11.1999
eid Im Streit um die langfristigen Gaslieferverträge mit Weiterverteilern wird E.ON Ruhrgas nun doch nicht vor den Bundesgerichtshof ziehen, um das vom Bundeskartellamt ausgesprochene Verbot dieser Verträge per Eilantrag abzuwenden. Eine entsprechende Frist ließen die Essener jetzt verstreichen. Der BGH wäre die nächste Instanz gewesen, nachdem das Ferngasunternehmen
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von EID Redaktion
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Erdgas
E.ON Ruhrgas scheut den Gang zum BGH
29.11.1999
eid Im Streit um die langfristigen Gaslieferverträge mit Weiterverteilern wird E.ON Ruhrgas nun doch nicht vor den Bundesgerichtshof ziehen, um das vom Bundeskartellamt ausgesprochene Verbot dieser Verträge per Eilantrag abzuwenden. Eine entsprechende Frist ließen die Essener jetzt verstreichen. Der BGH wäre die nächste Instanz gewesen, nachdem das Ferngasunternehmen


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