Berlaymont-Building, Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Bild: EU-Kommission
Die EU-Kommission hat dem EU-Energieministerrat eine zwölfmonatige Verlängerung der im Dezember 2022 wegen der Energiepreiskrise eingeführten Notfallmaßnahmen vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um drei befristet geltende Notfallverordnungen: die Gasnotfallverordnung, die die gemeinsame ...
Die EU-Kommission hat dem EU-Energieministerrat eine zwölfmonatige Verlängerung der im Dezember 2022 wegen der Energiepreiskrise eingeführten Notfallmaßnahmen vorgeschlagen.
Dabei handelt es sich um drei befristet geltende Notfallverordnungen: die Gasnotfallverordnung, die die gemeinsame Gasbeschaffung ermöglicht („AggregateEU”), die Verordnung für einen Marktko
Artikel von Rainer Lütkehus