Die Oldenburger EWE hat Fehler bei der internen Prüfung des Falls einer Kundin eingeräumt, die gegen eine Sperrandrohung des Unternehmens vor dem Landgericht Oldenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Die Aussage, dass die Kundin Außenstände habe, die über die verweigerte Zahlung der Erdgaspreiserhöhung, hinausgingen, sei auf Grund einer falschen Berechnung entstanden. Die
Artikel von EID Redaktion