Bild: RheinEnergie
Im Zuge der Gas- und Wärmepreisbremse, die Verbraucher von den nach oben geschossenen Energiepreisen entlasten sollen, folgen nun weitere organisatorische Schritte. Erdgaslieferanten und Wärmeversorger sowie ...
Im Zuge der Gas- und Wärmepreisbremsen, die Verbraucher von den nach oben geschossenen Energiepreisen entlasten sollen, folgen nun weitere organisatorische Schritte. Erdgaslieferanten und Wärmeversorger sowie Selbstversorger können ab sofort Vorauszahlungen für die Entlastungszahlungen beantragen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu den Link zu einem Online-Antragsportal fre
Artikel von Dominik Heuel