Das Landgericht Heilbronn hatte kürzlich in zweiter Instanz die Gaspreiserhöhung des Energieversorgers vor Ort, HGV, für angemessen erklärt, ohne eine Offenlegung seiner gesamten Kosten- und Gewinnkalkulation für notwendig zu erachten. Das Landgericht hatte Revision zugelassen, die nun von dem Kläger, dem pensionierten Amtsrichter von Waldeyer-Harz, wahrgenommen wurde. Damit geht der
Artikel von EID Redaktion