VNG-Zentrale in Leipzig. Bild: VNG
Der mehrheitlich zu EnBW gehörende Gasimporteur VNG muss - zusätzlich zur bereits beantragten ”Gasumlage" (§ 26 Energiesicherungsgesetz) - nun weitere Staatshilfen in Anspruch nehmen. Man beantrage Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG, beim Bundeswirtschaftsministerium ...
Der mehrheitlich zu EnBW gehörende Gasimporteur VNG muss - zusätzlich zur bereits beantragten ”Gasumlage" (§ 26 Energiesicherungsgesetz) - nun weitere Staatshilfen in Anspruch nehmen. Man beantrage Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG, beim Bundeswirtschaftsministerium, teilte EnBW und VNG mit. Hintergrund ist die derzeit branchenweit virulente Problematik nicht erfüllte
Artikel von Dominik Heuel