Erdgas
Verordnung: Schnellerer Anbieterwechsel möglich
29.11.1999
eid Das Bun­deskabinett hat jetzt eine Verordnung abge­segnet, wo­nach Strom- und Gas­verbraucher künftig schneller zu einem günsti­geren Anbieter wech­seln können. Die Kündigungsfrist wird von bis­her einem Jahr auf künftig einen Monat verkürzt. Je­der, der umge­zogen ist, kann sei­nen Tarif nach zwei Wochen än­dern. Verbraucher, die auf eine Preiserhöhung hin ih
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von EID Redaktion
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Erdgas
Verordnung: Schnellerer Anbieterwechsel möglich
29.11.1999
eid Das Bun­deskabinett hat jetzt eine Verordnung abge­segnet, wo­nach Strom- und Gas­verbraucher künftig schneller zu einem günsti­geren Anbieter wech­seln können. Die Kündigungsfrist wird von bis­her einem Jahr auf künftig einen Monat verkürzt. Je­der, der umge­zogen ist, kann sei­nen Tarif nach zwei Wochen än­dern. Verbraucher, die auf eine Preiserhöhung hin ih


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