Um Problemen beim Erneuerbaren-Ausbau, verstärkt nun in Zeiten der Corona-Krise, zu begegnen, schafft die Bundesnetzagentur Erleichterungen für die Realisierung von Erneuerbaren-Projekten. Wichtigster Punkt ist dabei, dass die Behörde nicht auf der Einhaltung von Fertigstellungs-Fristen des EEG besteht.
Die durch das Corona-Virus hervorgerufene Ausnahmesituation betreffe sowohl bereits durchgeführte, aktuell laufende sowie auch alle anstehenden Ausschreibungen für Erneuerbaren- und KWK-Anlagen, so die Diagnose der Behörde. Betroffen seien sowohl Unternehmen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben als auch potentielle neue Bieter. Lieferketten seien unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte stehe in Frage. Die Bundesnetzagentur hat daher Ausnahmeregeln für die Anlagenprojektierer festgelegt.
Zwar sollen bei künftigen Auktionen nach den nun geänderten Regeln wie gewohnt erfolgreiche Bieter ihre schriftliche Zusicherung erhalten. Die Zuschlagsentscheidung selbst werde aber zunächst nicht im Internet bekanntgegeben, heißt es von der Bundesnetzagentur. Damit beginnen also die Fristen, relevant für die Pönalen, die Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit, nicht zu laufen. Erst "nach einer Beruhigung der Lage" solle dies nachgeholt werden. Ausnahmen sollen für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen und für Bieter gemacht werden, wenn sie eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen.
Regulär veröffentlicht werden hingegen die Zahlen zur eingegangenen Gebotsmenge und des höchsten und niedrigsten Gebotswerts der bezuschlagten Gebote, ebenso wie die auf Acker- und Grünlandflächen entfallene Gebotsmenge oder die Zahlen des Netzausbaugebiets für Onshore-Windenergie.
Für bereits bezuschlagte Gebote gilt für Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen, dass eine Verlängerung der Realisierungsfrist "auf formlosen Antrag unbürokratisch gewährt" werde, so die Bundesnetzagentur. Bei Solaranlagen sei die Beantragung der so genannten Zahlungsberechtigung - "bis auf Weiteres" - schon vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, so dass der Zuschlag nicht verfällt. Bei den Zuschlägen für KWK-Anlagen bestehe, so die Bundesnetzagentur, wegen der länger laufenden Realisierungsfristen "kein Handlungsbedarf".
Mit Blick auf die nach Ablauf der ursprünglichen Realisierungsfrist fällig werdenden Strafzahlungen will die Bundesnetzagentur so verfahren, dass sie bei den verlängerten Zuschlägen keine Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber richtet, so dass keine Pönalen erhoben werden könnten.
Die Branche begrüßt die jetzt auf den Weg gebrachten Maßnahmen, "mit denen auf die schleppende Umsetzung von erteilten Zuschlägen bei der Windenergie an Land reagiert wird", so etwa der Windenergieverband BWE. "Der Bruch von Lieferketten auch innerhalb bisher recht stabiler europäischer Wertschöpfungsnetzwerke infolge der Corona-Krise erschwert den Zeitplan im Neubau von Windenergieanlagen in vielen Bundesländern", bestätigt der Verband die Einschätzung der Behörde. BWE-Präsident Hermann Albers betont aber, um "hier rechtssichere Fristverlängerungen" zu erreichen, bleibe "eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen unumgänglich".