Mineralölmarkt
Autogas in Tiefgaragen: Verwirrende Schilder
29.11.1999
Mittlerweile ist es in allen sechzehn deutschen Bundesländern erlaubt, Kraftfahrzeuge mit Erd- oder Flüssiggasantrieb ohne Einschränkung in Tiefgaragen zu parken. Dieses bereits im März 1998 in der Muster-Garagenverordnung vorgesehene Recht wurde inzwischen in allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt (der EID hatte in Ausgabe 06/05 irrtümlich von drei "Nachzüglern" Brandenburg, B
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von EID Redaktion
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Mineralölmarkt
Autogas in Tiefgaragen: Verwirrende Schilder
29.11.1999
Mittlerweile ist es in allen sechzehn deutschen Bundesländern erlaubt, Kraftfahrzeuge mit Erd- oder Flüssiggasantrieb ohne Einschränkung in Tiefgaragen zu parken. Dieses bereits im März 1998 in der Muster-Garagenverordnung vorgesehene Recht wurde inzwischen in allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt (der EID hatte in Ausgabe 06/05 irrtümlich von drei "Nachzüglern" Brandenburg, B


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