Aus einem Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung einer Quotenregelung für Biokraftstoffe ergibt sich, dass ab 1. Januar 2007 die Beimischung für Diesel- und Ottokraftstoffe wie folgt geregelt werden soll: 4,4 Prozent für Diesel und 2,0% für Ottokraftstoffe. Für OK soll die Quote ab 2010 auf 3,0% erhöht werden. Die Gesamtquote soll ab 2009 5,7% und ab 2010 6
Artikel von EID Redaktion