Mineralölmarkt
Prüfpflicht für alte Öltankanlagen in Hessen
29.11.1999
Alle oberirdischen Heizöltankanlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 1.000 und 10.000 Litern, die vor dem 1. Oktober 1993 installiert worden sind, müssen in Hessen einmalig von einem anerkannten Sachverständigen überprüft werden. So verlangt es die neue hessische Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Unter diese Prüfpflicht fallen nach Angaben des In
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von EID Redaktion
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Mineralölmarkt
Prüfpflicht für alte Öltankanlagen in Hessen
29.11.1999
Alle oberirdischen Heizöltankanlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 1.000 und 10.000 Litern, die vor dem 1. Oktober 1993 installiert worden sind, müssen in Hessen einmalig von einem anerkannten Sachverständigen überprüft werden. So verlangt es die neue hessische Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Unter diese Prüfpflicht fallen nach Angaben des In


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