Bild: Justiz NRW
Die Stadt Gelsenkirchen darf die E-Scooter der Anbieter Bolt und Tier aus ihrem Stadtgebiet fernhalten, das hat das dortige Verwaltungsgericht im Eilrechtsschutz entschieden. Die Stadt hatte den Unternehmen Erlaubnisse zur ...
Die Stadt Gelsenkirchen darf E-Scooter der Anbieter Bolt und Tier aus ihrem Stadtgebiet fernhalten, das hat das dortige Verwaltungsgericht im Eilrechtsschutz entschieden. Die Stadt hatte den Unternehmen Erlaubnisse zur Straßennutzung verweigert und sie zugleich dazu verdonnert, die ihre Gefährte aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Vorgeschichte des Rechtsstreits
Artikel von Dominik Heuel