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In Nordrhein-Westfalen können kleine Unternehmen jetzt auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss nach dem Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie” beantragen. Dazu gehören ...
In Nordrhein-Westfalen können kleine Unternehmen jetzt auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss nach dem Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie” beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffun
Artikel von Hans-Willy Bein