Bild: Statoil
Nachdem die Bundesnetzagentur zuletzt speziell zu Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen eine Festlegung getroffen hatte, folgt nun ein Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Zugangsregulierung ...
Nachdem die Bundesnetzagentur zuletzt speziell zu Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen eine Festlegung getroffen hatte, folgt nun ein Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Zugangsregulierung von LNG-Anlagen - kurz „ZuLA” genan
Artikel von Dominik Heuel