Bild: Adobe Stock
Unternehmen, die als Letztverbraucher in Industriearealen statt einem direkten Gasbezug nur Prozesswärme erhalten, können dennoch für das Jahr 2022 individuelle Netzentgelte geltend machen.
Unternehmen, die als Letztverbraucher in Industriearealen statt eines direkten Gasbezugs nur Prozesswärme erhalten, können dennoch für das Jahr 2022 individuelle Netzentgelte geltend machen. Diese Lösung wurde nun mit der Bundesnetzagentur vor dem OLG Düsseldorf gefunden.
Energieintensive Unternehmen mit einem durchgehenden Energiebezug legen oft ein netzdienliche
Artikel von Kai Eckert