Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen stärken und erstmals einheitliche Mindeststandards für deren Sicherheit festlegen.
Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht übertragen. Wie die Bundestagsverwaltung mitteile, hat die Regierung am 3. November dazu einen ersten Entwurf vorgelegt.Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert "KRITIS"
Artikel von Stefan Sagmeister