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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Deutsche Regas abgewiesen und bestätigt, dass der Weiterbetrieb des LNG-Terminals Mukran ein Änderungsgenehmigungsverfahren erfordert.
Am 3. Dezember hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des privatwirtschaftlichen Terminalbetreibers Deutsche Regas abgewiesen. Dieser wollte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StaLUVP) zwingen, das laufende Verfahren zur Änderungsgenehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals im Hafen Mukran ohne Beteiligung der Öffentlichkeit abzuschließen.
Artikel von Susanne Harmsen