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Zwei Urteile, eine abgelehnte BGH-Beschwerde, und die Versicherung winkt ab: Der Ex-Chef der Stadtwerke Bad Belzig sieht sich einer Schadensersatzforderung in Millionenhöhe gegenüber.
Niederlage auch in oberster Instanz: Der vormalige Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig ist mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat den Streitwert auf 3,5 Millionen Euro festgelegt. Dieser Betrag steht den Stadtwerken als Schadensersatz
Artikel von Manfred Fischer