Quelle: Shutterstock / Visionsi
Die Bundesnetzagentur konsultiert einen Entwurf, der Preisnachlässe für CO2-arme Gase an Speichern und Grenzübergangspunkten ausschließt. Die EU-Verordnung sieht diese eigentlich vor.
Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juli 2025 ein Festlegungsverfahren zur Umsetzung der europäischen Gas- und Wasserstoffverordnung (GasVO) eingeleitet. Im Mittelpunkt steht ein Konsultationsentwurf, der vorsieht, Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland von der Pflicht zu befreien, an Speicheranbindungspunkten sowie an Grenzübergangspunkten
Artikel von Susanne Harmsen