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Das Bundeswirtschaftsministerium will das Gesetz für Windkraft auf See reformieren. Die Branche begrüßt zentrale Punkte, fordert aber Änderungen bei Anschlüssen und Ausschreibungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat bis zum 17. August die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zur Konsultation gestellt. Der Referentenentwurf sieht unter anderem zweiseitige Differenzverträge (CfD), einen verlässlichen Ausschreibungspfad und eine Verlängerung der regulären Betriebsdauer neuer Offshore-Windparks von
Artikel von Susanne Harmsen