Bild: Erich Westendarp/Pixabay
Für eine Reform des Strommarktdesigns ist eine verpflichtende Einführung von CfD-Differenzverträgen (Contracts für Difference) gar nicht zwingend erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beauftragtes Gutachten, das das deutsche Marktprämienmodell mit dem europäischen Beihilferecht für vereinbar sieht.
Für eine Reform des Strommarktdesigns ist eine verpflichtende Einführung von CfD-Differenzverträgen (Contracts für Difference) gar nicht zwingend erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beauftragtes Gutachten, das das deutsche Marktprämienmodell mit dem europäischen Beihilferecht für vereinbar sieht.
Wenn die Stromerz
Artikel von Kai Eckert