Strommarkt
BEE warnt vor Einführung von Differenzverträgen
Bild: Erich Westendarp/Pixabay
02.06.2023
Für eine Reform des Strommarktdesigns ist eine verpflichtende Einführung von CfD-Differenzverträgen (Contracts für Difference) gar nicht zwingend erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beauftragtes Gutachten, das das deutsche Marktprämienmodell mit dem europäischen Beihilferecht für vereinbar sieht.
Für eine Reform des Strommarktdesigns ist eine verpflichtende Einführung von CfD-Differenzverträgen (Contracts für Difference) gar nicht zwingend erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beauftragtes Gutachten, das das deutsche Marktprämienmodell mit dem europäischen Beihilferecht für vereinbar sieht. Wenn die Stromerz
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von Kai Eckert
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Strommarkt
BEE warnt vor Einführung von Differenzverträgen
Bild: Erich Westendarp/Pixabay
02.06.2023
Für eine Reform des Strommarktdesigns ist eine verpflichtende Einführung von CfD-Differenzverträgen (Contracts für Difference) gar nicht zwingend erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beauftragtes Gutachten, das das deutsche Marktprämienmodell mit dem europäischen Beihilferecht für vereinbar sieht.
Für eine Reform des Strommarktdesigns ist eine verpflichtende Einführung von CfD-Differenzverträgen (Contracts für Difference) gar nicht zwingend erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) beauftragtes Gutachten, das das deutsche Marktprämienmodell mit dem europäischen Beihilferecht für vereinbar sieht. Wenn die Stromerz


Artikel von Kai Eckert