Das EnBW-Heizkraftwerk Altbach/Deizisau ist eine der Anlagen, die nun wieder für den Strommarkt reaktiviert wird. Bild: Pjt56/wikipedia
Die Bundesregierung hat eine erste Verordnung auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes beschlossen und erlaubt es damit Kraftwerken, die mit Öl oder Kohle betrieben werden und sich derzeit in der Netzreserve befinden, bis zum Ende der Heizperiode 2022/23 auf den Strommarkt zurückzukehren.
Die Bundesregierung hat eine erste Verordnung auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes beschlossen und erlaubt es damit Kraftwerken, die mit Öl oder Kohle betrieben werden und sich derzeit in der Netzreserve befinden, bis zum Ende der Heizperiode 2022/23 auf den Strommarkt zurückzukehren.
Von der „Verordnung zur befristeten Ausweitung des St
Artikel von Kai Eckert