Bild: E.ON / Vaillant
Bereits seit dem Jahreswechsel bringt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Erlass des NRW-Bauministeriums Erleichterungen beim Einbau einer Wärmepumpe für private Haushalte. Anders als bislang muss bei der Installation einer Luft-Wärmepumpe kein Mindestabstand der Installationen von ...
Bereits seit dem Jahreswechsel bringt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Erlass des NRW-Bauministeriums Erleichterungen beim Einbau einer Wärmepumpe für private Haushalte. Anders als bislang muss bei der Installation einer Luft-Wärmepumpe kein Mindestabstand der Installationen von drei Metern zum Nachbargrundstück mehr eingehalten werden, darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin
Artikel von Dominik Heuel