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Fernleitungs-Netzentgelte an Ein- und Ausspeisepunkten von Gasspeichern unterliegen von nächstem Jahr an einem Rabatt in Höhe von 75 Prozent.
Die Bundesnetzagentur hat die Referenzpreismethode für Fernleitungsentgelte sowie Vorgaben aus der einschlägigen EU-Verordnung EU 2017/460 neu festgeschrieben. Die Festlegung der Regulierungsbörde greift zum 1. Januar 2026. Zentraler Punkt der "Regent 2026", so die Bezeichnung, ist ein Rabatt auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte an E
Artikel von Manfred Fischer