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Der Bundestag hat die Novelle der 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (37. BImSchV) beschlossen und für Klarheit bei der Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels gesorgt. Damit wurde erstmals definiert, dass Wasserstoff nur ...
Der Bundestag hat die Novelle der 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (37. BImSchV) beschlossen und für Klarheit bei der Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels gesorgt. Damit wurde erstmals definiert, dass Wasserstoff nur dann das Label „grün” erhalten darf, wenn der bei seiner Erzeugung eingesetzte Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammt, die zude
Artikel von Imke Herzog