Bild: Adobe Stock
Das Bundeskartellamt hat derzeit keine kartellrechtlichen Bedenken gegen das Verbundprojekt GET H2. In dessen Rahmen wollen mehrere Betreiber von Erdgasnetzen beim Aufbau einer Netzinfrastruktur für Wasserstoff zusammenarbeiten.
Das Bundeskartellamt hat derzeit keine kartellrechtlichen Bedenken gegen das Verbundprojekt GET H2. In dessen Rahmen wollen mehrere Betreiber von Erdgasnetzen beim Aufbau einer Netzinfrastruktur für Wasserstoff zusammenarbeiten.
Die Ferngasnetzbetreiber Nowega GmbH, Open Grid Europe GmbH und Thyssengas GmbH wollen schrittweise ein Wasserstoffnetz von Lingen bis in
Artikel von Jonas Rosenberger