NRW-Erlass kippt zwingende bauliche Abstandspflicht für Wärmepumpen

Bild: E.ON / Vaillant

Bereits seit dem Jahreswechsel bringt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Erlass des NRW-Bauministeriums Erleichterungen beim Einbau einer Wärmepumpe für private Haushalte. Anders als bislang muss bei der Installation einer Luft-Wärmepumpe kein Mindestabstand der Installationen von drei Metern zum Nachbargrundstück mehr eingehalten werden, darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Ziel der Regelung ist es, auch Eigentümern von Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit kleineren Baugrundstücken, insbesondere auch bei Reihenhäusern, die strombasierte Wärmetechnologie zu ermöglichen.

Voraussetzung bei Nichteinhaltung des Drei-Meter-Abstandes ist ein gesonderter schriftlicher Antrag bei der Bauaufsichtsgebehörde, die Installation ist aber nicht selbst baugenehmigungspflichtig. Das Installationsunternehmen muss den Auftraggebern für den Antrag bescheinigen, dass das Gerät den rechtlichen Vorgaben wie etwa Lärmschutzvorschriften entspricht. Bauen Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst ein, muss ein Sachverständiger die Regelkonformität bestätigen.

Die Wärmepumpe, sofern mit erneuerbarem Strom gespeist, gilt als möglicher Game-Changer bei der nach wie vor schleppend verlaufenden Wärmewende. Laut Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) stieg der Geräte-Absatz 2022 auf 236.000 Stück und damit um 53 Prozent gegenüber Vorjahr. Tilmann von Schroeter, Geschäftsführer Vaillant Deutschland und Mitglied des BWP-Bundesvorstands, hatte kürzlich betont, die Nachfrage habe dabei trotz der erfreulich hohen Absatzzahlen bei den Wärmepumpen im vergangenen Jahr bei weitem nicht gedeckt werden können. Im Neubau sind elektrische Wärmpumpen heute bereits die am häufigsten installierte Heizung. Doch auch bei der Sanierung von Altbauten ist die Wärmepumpe mittlerweile deutlich auf dem Vormarsch

Artikel von Dominik Heuel
Artikel von Dominik Heuel