Eine Woche nachdem die EU-Kommission mittgeteilt hat, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von E-Autos in Deutschland hat und damit grünes Licht gab, ist die neue Richtlinie, um den Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen hierzulande anzukurbeln, in Kraft getreten.
Seit dem 19. Februar 2020 kann im Rahmen des Förderprogramms Elektromobilität (FEM) ein Antrag gestellt werden, der so genannte Umweltbonus wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und gleichzeitig erhöht. Außerdem werden jetzt auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge gefördert. Für rein batterieelektrisch angetriebene sowie Brennstoffzellen-Fahrzeuge zahlen Bund und Autohersteller hälftig 6.000 Euro (bis 40.000 Euro Nettolistenpreis), bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.
Auch Plug In-Hybride werden für Käufer preislich attraktiver, für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro, kostet der Wagen mehr als 40.000 Euro verringert sich der Zuschuss auf 3.750 Euro.
Das mit der Auszahlung der Förderung beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Zuge der Umweltbonus-Verlängerung gleichzeitig das Antragsverfahren vereinfacht. Statt wie bisher zweimal reicht es nun aus, das BAFA nur einmal zu kontaktieren. Bei Anträgen, die noch nach dem alten Regime gestellt wurden, prüft das BAFA automatisch, ob die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung gegeben werden. Ist dies der Fall, so teilt das BAFA mit, wird der neue Förderbetrag direkt im Rahmen des alten Antrags ausgezahlt.
Die Bilanz der ersten Umweltbonus-Periode beläuft sich auf 173.841 Fahrzeuge (Stand 31. Januar 2020). Seit Beginn der Förderung am 1. Juli 2016 sind damit beim BAFA 114.738 Anträge für einen Zuschuss für ein reines Batterieelektroauto eingegangen. 58.991 Förderanträge bezogen sich auf Plug-In-Hybride und 112 auf Brennstoffzellenfahrzeuge.