Union prüft, ob sie nach KTF-Urteil auch gegen Wirtschaftsstabilisierungs-Fonds der Ampel klagt

Will womöglich auch gegen den 'Doppelwums' der Bundesregierung vorgehen. Bild: Stream ZDF

Nach dem KTF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von Coronahilfe-Kreditermächtigungen zu Klimazwecken gekippt hat, will Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) womöglich auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesregierung vor das Bundesverfassungsgericht zerren. Jedenfalls habe er in der Sache ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, sagte er im "ZDF heute journal". Der WMS war, von Bundeskanzler Olaf Scholz als "Doppelwumms" bezeichnet, zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs in Stellung gebracht worden und ermöglicht - unter Aussetzung der Schuldenbremse - die Aufnahme von 200 Milliarden Euro. Auch hier könnte die Kritik des Bundesverfassungsgerichts greifen, dass ein solcher Schuldenrahmen nicht "auf Vorrat" gehalten werden dürfe. Aus dem WMS werden insbesondere die Energiepreisbremsen finanziert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sein jüngstes Urteil, mit dem es den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärte, unter anderem damit begründet, die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage von der Mittel-Nutzung widerspreche dem Gebot der "Jährlichkeit und Jährigkeit". Die "faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die Schuldenbremse" bei gleichzeitiger Anrechnung als "Schulden" im Haushaltsjahr 2021 sei unzulässig, so die Richter zum KTF. Überdies habe der der Umwidmung zugrundeliegende "Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021" nicht den "verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen" genügt, es fehle der "notwendige Veranlassungszusammenhang" zwischen der Notsituation und den Krisenbewältigungsmaßnahmen. 

Politik & Verbände
Artikel von Dominik Heuel
Artikel von Dominik Heuel