Zwar sieht ein aktueller Verordnungsentwurf der Bundesregierung noch eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 vor. Allerdings plane man entsprechend der Ankündigung der EU-Kommission zur Verlängerung des beihilferechtlichen Krisenrahmens die Preisbremsen-Verlängerung nunmehr bis Ende März 2024, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) dem EID mitgeteilt. Prognostiziert würden Haushaltsausgaben für diese zeitlich verkürzte Regelung von rund 4,8 Milliarden Euro für die Strompreisbremse sowie rund 5,8 Milliarden Euro für die Gas- und Wärmepreisbremse. Der aus der Verlängerung der Regelung über den 31. Dezember 2023 hinaus resultierende Mehrbedarf solle aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert werden. Das BMWK betont, dass diese Prognosen zum Mittelbedarf für 2024 höchst unsicher seien, weil sie von der Energiepreisentwicklung im bevorstehenden Winter abhängen.
Offen blieb, welchen Einfluss der hohe Finanzierungsbedarf für Klimaschutzprojekte auf die Preisbremsenpolitik nun haben könnte, nachdem das Bundesverfassungsgericht die von der Bundesregierung geplante Verwendung der Corona-Kreditermächtigungen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) als verfassungswidrig eingestuft hat. In der Vergangenheit war bereits kritisiert worden, eine Verlängerung der Preisbremsen führe zu einer unnötigen Belastung der öffentlichen Haushalte und schränke zudem den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt ein. Der finanzielle Anreiz für Kundinnen und Kunden, sich um ein verbessertes Vertragsangebot zu kümmern oder den Anbieter zu wechseln, werde durch die Preisbremsen eingeschränkt, da die Differenz zwischen Tarifen, die über dem staatlich eingezogenen Preisdeckel liegen und den durch die Preisbremse definierten Tarifen für 80 Prozent des historischen Verbrauchs ausgeglichen wird. Unabhängig davon gibt es gegenwärtig in praktisch allen Netzgebieten eine große Zahl von Strom- und Gasangeboten, die unterhalb der durch die Preisbremsen definierten Preisobergrenzen liegen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck indes hatte sich zu den Preisbremsen in der Vergangenheit auf den Standpunkt gestellt: "Der beste Fall ist, wir verlängern sie und brauchen sie nicht."
Wegen Brüssel: BMWK plant Energiepreisbremsen nur noch bis Ende März 2024 - Auswirkung des KTF-Urteils unklar
https://www.eid-aktuell.de/nachrichten/unternehmen/detail/news/bmwk-plant-energiepreisbremsen-nur-noch-bis-ende-maerz-2024.html
Wegen Brüssel: BMWK plant Energiepreisbremsen nur noch bis Ende März 2024 - Auswirkung des KTF-Urteils unklar
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